Allgemeine Voraussetzungen / AGB's

  • Sie versichern, dass Ihr Hund Ihr Eigentum ist.
  • Es muss eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht.
  • Während der Betreuungszeit bleibt der Hundehalter / Eigentümer Tierhalter im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung)
  • Ihr Liebling muss gegen Staupe, Hepatitis, Paroviose, Leptospirose , Parainfluenza, und Zwingerhusten geimpft sein, jede Impfung muss mindestens 4 Wochen alt sein und nicht älter als ein Jahr.
  • Außerdem muss Tollwutschutz bestehen. Auch muss Ihr Schatz regelmäßig entwurmt worden sein.
  • Der Personalausweis und der Impfpass sind bei der ersten Betreuung vorzuzeigen.
  • Ihre Fellnase sollte gut sozialisiert und friedlich sein.
  • Den in der Betreuung befindlichen Hunden wird sich mit größter Sorgfalt gewidmet, jedoch übernehmen wir keinerlei Haftung für Verletzungen, Erkrankungen oder wenn es zum Ableben des Hundes kommt. Es sei denn, mir als Betreuerin fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
  • Durch den Vierbeiner verursachte Personen- oder Sachschäden während der Betreuung gehen zu Lasten des Halters.

  • Sollte es trotz großer Sorgfalt und Aufmerksamkeit ein Hund schaffen zu entlaufen, hafte ich hierfür nicht. Ebenso nicht für etwaige Folgeschäden, die der Hund verursachen könnte. Es sei denn mir fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.

  • Die Betreuung ist im Voraus zu zahlen.
  • Bei Terminabsprachen für  Betreuungszeiten mit bis zu 4 Wochen Vorlauf, wird 5 Werktage nach schriftlicher Bestätigung meinerseits, eine Anzahlung in Höhe von 25% des Betreuungspreises fällig.
  • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Übrigen. Mündliche und telefonische Absprachen sind unverbindlich und bedürfen der Schriftform.

  • Da sich die Hunde in der freien Natur bewegen, empfehlen wir die Anwendung eines Zecken- und Flohschutzmittels mit Langzeitwirkung, kurz vor der Betreuung.
  • Termine werden der Reihenfolge nach angenommen.
  • Wenn die Kapazitätsgrenze erreicht ist besteht kein Anspruch auf Annahme.
  • Im Falle einer Erkrankung meinerseits besteht kein Betreuungsanspruch. Ebenfalls können mir keine Kosten für eine etwaige anderweitige Unterbringung in Rechnung gestellt werden.
  • Sie sind verpflichtet mich über jegliche Besonderheiten  (z.B. Medikamente, Allergie) sowie Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Stressanfälligkeit, Ängstlichkeit) des Vierbeiners zu informieren. Gern übernehmen wir die Verabreichung der Medikamente gegen eine geringe Gebühr.

  • Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Hundes erklärt sich der Tierhalter damit einverstanden, dass die notwendige tierärztliche Versorgung von einem Tierarzt unserer Wahl übernommen wird. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Tierhalter. Selbstverständlich werden Sie bzw. eine Kontaktperson in diesem Falle sofort benachrichtigt.

  • Im Falle einer ansteckenden Krankheit, die Ihr Vierbeiner mitbringt, sind auch die dadurch entstehenden Kosten (Mitbehandlung der Betreuungshunde und damit verbundener Arbeitsaufwand usw.) von Ihnen als Tierhalter zu übernehmen.

  • Bei kurzfristiger Stornierung langfristiger Buchungen, kürzer als 48 Stunden vor Antritt , ist der komplette Tagessatz zu entrichten.  Zusätzlich erhebe ich eine Stornierungsgebühr in Höhe von 10,00 €.

  • Bei von mir schriftlich bestätigten Terminen, länger als 4 Wochen vor Betreuungszeitraum, ist eine kostenlose Absage von Seiten des Halters bis 14 Tage vorher möglich. Bei Absage weniger als 14 Tage vor Betreuung erhebe ich 50% der Betreuungsgebühr zzgl. 10,00 € Stornierungsgebühr. Bei Absagen 7 Tage vor Betreuungstermin fallen 70% der im Regelfall entstandenen Kosten an zzgl. 10,00 € Stornierungsgebühr. Wird der langfristig gesetzte gar nicht abgesagt fallen die kompletten Betreuungskosten zzgl. der Stornogebühr an.
  • Bei 5er oder 10er Karten sind Sie in der Nachweispflicht.
  • Bei Verlust oder Verfristung der Karten keine Erstattungen.
  • Eine Erstattung von nicht genutzten Abo-Terminen vor Verfristung sind nicht möglich.  Sofern keine triftigen Grüne hierfür vorliegen. Diese zeichnen sich allein durch fachliche Defizite meinerseits aus.
  • Der zu unterzeichnende Betreuungsvertrag muss nur einmal geschlossen werden und gilt für alle weiteren Betreuungen .
  • Ich behalte mir vor Hunde von der Betreuung auszuschließen und vereinbarte Termine abzusagen, wenn Euer Hund sich in meiner Betreuung nicht wohl fühlt.  Dies geschieht nicht aus Willkür oder aus einer Laune heraus, sondern einzig und allein zum Wohl Eures Hundes

 


Identnummer/ Steuernummer: 316-5225-3092

Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. §19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese daher auch nicht aus.

 

Betreuungsvertrag

Download
Betreuungsvertrag_Maggie&Friends
Hier der gültige Betreuungsvertrag (Stand 21. November 2015) zum download.
Betreuungsvertrag.pdf
Adobe Acrobat Dokument 412.7 KB

 

 

Der Betreuungsvertrag ist bei der ersten Betreuung durch Maggie & Friends Hundebetreuung vom Hundehalter und mir zu unterzeichnen.

Ältere Versionen behalten ihre Gültigkeit, neue Punkte werden bei erneuter in Anspruchnahme schweigend zur Kenntnis genommen und akzeptiert.


Haftungsausschluss

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